Die mecodia GmbH ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendung (App) in Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Feripro.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit dem LGGBehM vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In der Veranstaltungsübersicht können Tooltips aktuell nicht über die Tastatur geschlossen werden (daran wird gearbeitet).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.05.2022 erstellt.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 09.06.2022 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an Feripro auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Jugendförderung Landau in der Pfalz
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz

Telefon: 06341-13-5172
E-Mail: jugendfoerderung@landau.de

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite und mobile Anwendung (App) den in dem LGGBehM beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die mecodia GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) wenden.

Die Beauftragte Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Matthias Rösch - Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Geschäftsstelle:

Bauhofstr. 9
55116 Mainz
Telefon: 06131/165342
E-Mail: lb@mastd.rlp.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.